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Rohrreinigung Freiburg im Breisgau

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Rohrreinigung in der Mietwohnung in Freiburg: Rechte

Aktualisiert am 30.09.2026 · Rohrreinigung Freiburg im Breisgau

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Kurzantwort: Grundsätzlich ist der Vermieter für die Rohre und Leitungen im Haus verantwortlich. Hat der Mieter die Verstopfung selbst verursacht - zum Beispiel durch Feuchttücher oder Essensreste - zahlt er. Bei natürlichen Ablagerungen im Laufe der Zeit trägt der Vermieter die Kosten.

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Die grundsätzliche Regel: Vermieter ist zuständig

Rohre, Abwasserleitungen und die Hausentwässerung gehören zur Mietsache - das heißt, der Vermieter ist nach Paragraf 535 BGB verpflichtet, die Wohnung und ihre Leitungen in einem funktionstauglichen Zustand zu erhalten. Verstopft ein Rohr durch natürliche Ablagerungen aus dem normalen Gebrauch, muss der Vermieter die Reinigung beauftragen und bezahlen.

Wann zahlt der Mieter?

Das Verursacherprinzip gilt: Hat der Mieter die Blockade nachweislich selbst ausgelöst, darf der Vermieter die Kosten weiterreichen. Typische Fälle:

  • Feuchttücher, Wattestäbchen oder Watte wurden in die Toilette gespült.
  • Küchenabfälle, Essensreste oder Fett in großen Mengen wurden in den Abfluss gegossen.
  • Ein Fremdkörper (Spielzeug, Zahnbürste, Schmuck) wurde versehentlich in den Abfluss gesteckt.
  • Bauschutt oder Farbreste aus einer eigenmächtigen Renovierung gelangten ins Rohr.

Wichtig: Der Vermieter muss die Verursachung beweisen können - zum Beispiel durch eine Kamerainspektion, die den Fremdkörper zeigt.

Kleinreparaturklausel: Was ist damit gemeint?

Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel, die den Mieter bei Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag (oft 75 bis 150 Euro) zur Kostenbeteiligung verpflichtet. Diese Klausel greift nur für Gegenstände, die der Mieter häufig und unmittelbar berührt - Wasserhähne, Duschköpfe oder Lichtschalter. Für Rohrleitungen, die innerhalb der Wände verlaufen, gilt sie in der Regel nicht.

Kann der Vermieter die Rohrreinigung auf die Nebenkosten umlegen?

Die Betriebskostenverordnung erlaubt es, regelmäßige Kosten für die Wartung der Entwässerungsanlage auf alle Mieter umzulegen - wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Das gilt aber nur für planmäßige Wartung oder vorbeugende Reinigung, nicht für die Behebung einer konkreten Verstopfung.

Was tun bei akuter Verstopfung?

  1. Vermieter oder Hausverwaltung umgehend informieren - am besten schriftlich (E-Mail, SMS), damit Sie einen Nachweis haben.
  2. Keine eigenmächtigen Eingriffe ohne Absprache - wenn Sie einen Klempner auf eigene Faust rufen und die Ursache liegt in der Hauptleitung, können Sie unter Umständen nicht auf Kostenerstattung bestehen.
  3. Im Notfall selbst handeln, wenn der Vermieter nicht erreichbar ist und Wasserschaden droht - Quittungen aufbewahren und danach Erstattung verlangen.

Hausordnung beachten

Manche Hausverwaltungen in Freiburg schreiben vor, welche Stoffe in Abläufe gelangen dürfen, und verweisen darauf in der Hausordnung. Wer gegen diese Vorgaben verstößt und dadurch eine Verstopfung verursacht, hat eindeutig schlechtere Karten bei der Kostenfrage.

Streit vermeiden: Kamerainspektion als Klärung

Bei unklarer Verursachung empfehle ich immer eine Kamerainspektion. Das Bild zeigt, was im Rohr steckt, und schafft klare Verhältnisse - ohne langwierigen Mietrechtsstreit.

Hartnaeckige Verstopfung in Freiburg im Breisgau?

Wenn Hausmittel und Hilfsmittel nicht weiterhelfen, finden Sie hier gepruefte Rohrreinigungs-Anbieter und einen 24h-Notdienst in Freiburg im Breisgau.

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